Versetzung in die Qualifikationsphase

Für die Versetzung in die Qualifikationsphase werden die Bewertungen des Schulhalbjahres 11/II herangezogen.

Versetzt wird, wer in allen Grund- und Leistungskursen mindestens fünf Punkte erreicht hat.

Versetzt wird, wer im Grundkursbereich höchstens eine Bewertung mit weniger als fünf Punkten hat.

Versetzt werden kann, wer in einem Leistungskursfach nicht die erforderlichen fünf Punkte erreicht hat. Die Versetzung kann nur erfolgen, wenn ein anderes Leistungskursfach aus dem Angebot der Schule gewählt werden kann. Voraussetzung für diese Wahl ist, dass in dem betreffenden Grungkursfach mindestens acht Punkte erreicht wurden.

Die Schulleiterin oder der Schulleiter informiert die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler schriftlich spätestens acht Wochen vor dem Versetzungstermin, wenn durch erkennbare Leistungsschwächen die Versetzung gefährdet ist.

Bemerkung: Der letzte Satz stiftet immer wieder Verwirrung.
Die Meinung, dass man nur "sitzen bleiben" kann, wenn es acht Wochen vorher auch angekündigt wurde, ist falsch.
Die Leistungsschwäche muss zu diesem Zeitpunkt erkennbar gewesen sein. Bei den derzeit kurzen zweiten Schulhalbjahren ist "acht Wochen vorher" noch vor der Hälfte des Halbjahres. Danach folgen in aller Regel noch die Klausuren und einige Leistungsfeststellungen.
Es ist also mit der Erkennbarkeit so ein Ding!

 
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